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   BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13   

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https://dejure.org/2013,27544
BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13 (https://dejure.org/2013,27544)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - IX ZR 47/13 (https://dejure.org/2013,27544)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - IX ZR 47/13 (https://dejure.org/2013,27544)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung des Zulassungsgrunds der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 2. Fall
    Begründetheit eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung des Zulassungsgrunds der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilen - Wann ist ein Grundstück wertausschöpfend belastet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13
    Soweit das Berufungsgericht noch festzusetzende Kostenerstattungen für Pfändungsmaßnahmen in der Schweiz in Höhe von 16.972, 09 EUR berücksichtigt hat, liegt der Entscheidung ein von der angeführten Vergleichsentscheidung (BGH, Urteil vom 23. Februar 1984 - IX ZR 26/83, BGHZ 90, 207, 210) abweichender Rechtssatz nicht zugrunde.
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 219/12

    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Bewertung der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - IX ZR 47/13
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Übertragung eines belastenden Grundstücks nur dann eine Benachteiligung der Gläubiger zur Folge haben kann, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - IX ZR 219/12, ZInsO 2013, 608 Rn. 5 mwN).
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